Arbeitsrecht: Karlsruhe, Stuttgart, bundesweit Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht – Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Arbeitsrechtliche Konflikte können erhebliche berufliche und wirtschaftliche Folgen haben. Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis oder Fragen zur Befristung eines Arbeitsverhältnisses – eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft dabei, Fehler zu vermeiden und die eigenen Interessen konsequent zu wahren.
Unsere im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwälte beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Durch unsere langjährige Tätigkeit auf beiden Seiten kennen wir die unterschiedlichen Interessenlagen und können diese Erfahrung gezielt für die Entwicklung einer erfolgreichen Strategie nutzen. Häufig lassen sich Konflikte außergerichtlich lösen. Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich, setzen wir Ihre Interessen engagiert vor den Arbeitsgerichten durch.
Individuelles Arbeitsrecht
Das Individualarbeitsrecht betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bereits bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Zusatzvereinbarungen oder Geschäftsführeranstellungsverträgen können rechtliche Weichen gestellt werden, die später von erheblicher Bedeutung sind. Ebenso unterstützen wir bei Fragen rund um Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Versetzungen, Vergütung, Bonusregelungen oder die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Besondere Bedeutung haben in der Praxis Kündigungen und Aufhebungsverträge. Arbeitnehmer müssen häufig kurzfristig entscheiden, wie sie auf eine Kündigung reagieren sollen. Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, arbeitsrechtliche Maßnahmen rechtssicher vorzubereiten und umzusetzen. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie umfassend zu Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Abfindungen und sämtlichen Fragen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Darüber hinaus unterstützen wir bei Themen wie:
- Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Teilzeit und Arbeitszeitreduzierung
- Mutterschutz und Elternzeit
- Berufsausbildungsverhältnisse
- Homeoffice und mobiles Arbeiten
- Vergütungs- und Bonusansprüche
- Urlaubsansprüche und Überstundenvergütung
- Arbeitszeugnisse und Zeugnisberichtigungen
Kündigung, Kündigungsschutz und arbeitsgerichtliche Verfahren
Der Ausspruch oder Erhalt einer Kündigung erfordert häufig schnelles Handeln. Insbesondere Arbeitnehmer müssen beachten, dass für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage regelmäßig kurze gesetzliche Fristen gelten. Arbeitgeber müssen hingegen sicherstellen, dass Kündigungen den arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen.
Unsere Rechtsanwälte vertreten Mandanten in Kündigungsschutzverfahren sowie in sämtlichen arbeitsgerichtlichen Klage- und Beschlussverfahren. Wir begleiten Sie außergerichtlich und gerichtlich vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Arbeitsrecht bei Krankheit und Fehlverhalten
Arbeitsrechtliche Fragestellungen entstehen häufig im Zusammenhang mit Erkrankungen oder Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis. Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber unter anderem bei Langzeiterkrankungen, betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM), krankheitsbedingten Kündigungen, Abmahnungen sowie verhaltensbedingten und personenbedingten Kündigungen.
Kollektives Arbeitsrecht und Tarifrecht
Neben dem Individualarbeitsrecht beraten wir auch im kollektiven Arbeitsrecht. Hierzu gehören insbesondere Fragen des Tarifrechts, der Mitbestimmung sowie der Zusammenarbeit mit Betriebsräten. Gerade in diesem Bereich können rechtliche Fehler erhebliche wirtschaftliche und organisatorische Folgen nach sich ziehen. Eine frühzeitige rechtliche Begleitung hilft dabei, Risiken zu minimieren und rechtssichere Lösungen zu entwickeln.
Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht
Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Mandanten im Arbeitsrecht an unseren Standorten in Karlsruhe und Stuttgart sowie bundesweit. Wir unterstützen Arbeitnehmer, Führungskräfte, Geschäftsführer, Betriebsräte und Unternehmen bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen – außergerichtlich und vor Gericht.